Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung von Ignivia

Version 1.0 · Stand: Oktober 2026

Diese AGB werden digital angenommen – bei der Registrierung bzw. bei neuen Fassungen im Kundenkonto. Zeitpunkt, annehmender Nutzer und die exakt angenommene Fassung (Version und kryptografischer Hash des Vertragstextes) werden protokolliert.

§ 1 Geltungsbereich, Anbieter, ausschließlich Unternehmer

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform „Ignivia" zwischen

Lennard Ungruhe

Ignivia – Artificial Intelligence Services

Am Steintor 56a

48167 Münster-Wolbeck

Deutschland

E-Mail: kontakt@ignivia.de

(im Folgenden „Ignivia") und dem Kunden.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Ignivia ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Vereinbarungen in Textform gehen diesen AGB vor.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Ignivia stellt dem Kunden einen KI-gestützten digitalen Mitarbeiter für seine Website bereit. Der digitale Mitarbeiter wird über ein Widget in die Website des Kunden eingebunden, beantwortet Fragen von Website-Besuchern automatisiert auf Grundlage der vom Kunden hinterlegten Unternehmensinformationen und nimmt Anfragen von Besuchern über Formulare entgegen (allgemeine Anfrage, Angebots-, Termin- und Rückrufanfrage). Der Kunde erhält Zugang zu einem Kundenkonto, in dem er den digitalen Mitarbeiter einrichtet und Anfragen einsehen und bearbeiten kann. Zum Leistungsumfang gehört außerdem die Datenschutzinformation zum digitalen Mitarbeiter, die Ignivia aus den bestätigten Angaben des Kunden erzeugt.

(2) Maßgeblich ist der bei Vertragsschluss im Kundenkonto bzw. auf der Website von Ignivia beschriebene Funktionsumfang. Die Plattform wird über das Internet zur Nutzung bereitgestellt; eine Überlassung von Software zur Installation findet nicht statt.

(3) Ignivia darf zur Leistungserbringung Dienstleister einsetzen, insbesondere für Hosting, Datenbank, KI-Verarbeitung und E-Mail-Versand. Soweit dabei personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, gilt § 16.

§ 3 Registrierung, Vertragsschluss, Kundenkonto

(1) Die Registrierung und die Einrichtung des digitalen Mitarbeiters sind kostenlos. Mit der Registrierung kommt ein unentgeltlicher Vertrag über die Nutzung des Kundenkontos und die Einrichtung zustande.

(2) Ein entgeltliches Abonnement kommt zustande, wenn der Kunde es über den im Kundenkonto angebotenen Bestell- und Zahlungsweg abschließt oder Ignivia und der Kunde es ausdrücklich in Textform vereinbaren.

(3) Der Kunde macht bei der Registrierung und im Onboarding vollständige und zutreffende Angaben und hält sie aktuell. Er hält seine Zugangsdaten geheim und informiert Ignivia unverzüglich, wenn er einen Missbrauch seines Kundenkontos vermutet. Erklärungen, die über das Kundenkonto abgegeben werden, muss der Kunde gegen sich gelten lassen, soweit er den Missbrauch zu vertreten hat.

§ 4 Einrichtung, Testphase, Konfigurationscode

(1) Ein Anspruch auf eine kostenlose Testphase besteht nicht. Eine Testphase oder ein Testkontingent besteht nur, soweit Ignivia es ausdrücklich einräumt, etwa als befristete Testphase im Kundenkonto oder als Kontingent an Testnachrichten im Rahmen eines persönlichen Konfigurationscodes. Eine eingeräumte Testphase endet mit Ablauf der genannten Frist bzw. mit Verbrauch des Kontingents, ohne dass es einer Kündigung bedarf; sie geht nicht automatisch in ein entgeltliches Abonnement über.

(2) Ignivia kann für einen Kunden eine Konfiguration vorbereiten und ihm dafür einen persönlichen Konfigurationscode zur Verfügung stellen. Der Kunde prüft die vorbereiteten Angaben vor der Nutzung und ist für ihre Richtigkeit verantwortlich, sobald er sie übernimmt.

§ 5 Öffentliche Schaltung (Go-live)

(1) Der digitale Mitarbeiter wird auf der Website des Kunden erst öffentlich aktiv, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

·das Onboarding ist vollständig abgeschlossen,
·der Kunde hat die Angaben für die Datenschutzinformation zum digitalen Mitarbeiter vollständig gemacht und bestätigt,
·der Kunde hat die jeweils aktuelle Fassung des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) und dieser AGB angenommen,
·Ignivia hat den digitalen Mitarbeiter freigegeben,
·es besteht ein wirksames Abonnement oder eine von Ignivia eingeräumte Testphase.

(2) Ignivia prüft die Einrichtung vor der Freigabe. Ein Anspruch auf Freigabe besteht nicht, solange eine Voraussetzung nach Absatz 1 fehlt oder Gründe nach § 11 entgegenstehen. Die Einbindung des Widgets in seine Website nimmt der Kunde selbst vor.

§ 6 Künstliche Intelligenz, Antworten und Anfragen

(1) Die Antworten des digitalen Mitarbeiters werden automatisiert durch ein KI-System erzeugt. Sie können unvollständig, missverständlich oder unzutreffend sein. Sie stellen keine verbindlichen Erklärungen, Zusagen oder Angebote des Kunden dar.

(2) Der digitale Mitarbeiter gibt Auskünfte und nimmt Anfragen entgegen. Er schließt keine Verträge, bucht keine Termine verbindlich, nimmt keine Zahlungen entgegen und führt auch sonst keine Handlungen für den Kunden aus. Er darf nicht den Eindruck erwecken, eine solche Handlung sei ausgeführt worden. Der Kunde richtet seine Unternehmensinformationen nicht so ein, dass ein solcher Eindruck entsteht.

(3) Der Kunde prüft eingehende Anfragen selbst und trifft alle geschäftlichen Entscheidungen eigenverantwortlich, insbesondere über Angebote, Termine, Preise und die Annahme von Aufträgen. Für die Richtigkeit der von ihm hinterlegten Unternehmensinformationen ist der Kunde verantwortlich.

(4) Ignivia schuldet keine bestimmte Anzahl von Anfragen, Aufträgen oder Umsätzen und keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

(5) Ignivia setzt technische Maßnahmen ein, um erkannte personenbezogene und besonders sensible Angaben vor der KI-Verarbeitung zu blockieren oder zu maskieren. Eine vollständige Erkennung beliebiger Freitexte ist technisch nicht gewährleistet; Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und dem AVV.

§ 7 Preise und Zahlung

(1) Für das Abonnement gilt der Listenpreis von 149 Euro netto pro Monat zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.

(2) Abweichende Preise, insbesondere persönliche Sonder- oder Partnerpreise, gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind, etwa über einen persönlichen Konfigurationscode oder ein Angebot in Textform, und nur für den dort genannten Zeitraum. Danach gilt der jeweils aktuelle Listenpreis.

(3) Das Entgelt ist monatlich im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig. Die Zahlung erfolgt über den im Kundenkonto angebotenen Zahlungsweg. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt.

§ 8 Zahlungsverzug

(1) Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(2) Wird ein fälliges Entgelt nicht bezahlt, insbesondere weil eine Zahlung fehlschlägt, darf Ignivia den digitalen Mitarbeiter bis zum Ausgleich vorübergehend deaktivieren (§ 15). Die Pflicht zur Zahlung des vereinbarten Entgelts bleibt davon unberührt.

(3) Ist der Kunde mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsentgelten in Verzug, darf Ignivia den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

(1) Das Abonnement läuft auf unbestimmte Zeit. Der Kunde kann es jederzeit zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums kündigen, in Textform (E-Mail an kontakt@ignivia.de genügt) oder über eine im Kundenkonto angebotene Kündigungsfunktion. Bis zum Ende des Abrechnungszeitraums bleibt der Zugang bestehen. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.

(2) Ignivia kann das Abonnement mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums in Textform kündigen.

(3) Den unentgeltlichen Vertrag nach § 3 Abs. 1 können beide Seiten jederzeit in Textform kündigen; Ignivia mit einer Frist von zwei Wochen.

(4) Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 10 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde

·hinterlegt zutreffende und aktuelle Unternehmensinformationen und prüft die Antworten des digitalen Mitarbeiters regelmäßig,
·macht und bestätigt die Angaben für die Datenschutzinformation zum digitalen Mitarbeiter und hält sie aktuell,
·bindet das Widget selbst in seine Website ein und weist in seiner eigenen Datenschutzerklärung darauf hin, dass beim Aufruf seiner Website das Widget von Ignivia geladen wird; Ignivia stellt dafür einen Mustersatz bereit,
·prüft eingehende Anfragen zeitnah und bearbeitet sie selbst,
·erfüllt seine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten in eigenen Systemen; die Plattform ist kein Archivsystem,
·teilt Ignivia erkannte Fehler und Störungen unverzüglich mit.

§ 11 Zulässige Nutzung

(1) Der Kunde nutzt die Plattform nur im Rahmen der geltenden Gesetze. Unzulässig sind insbesondere

·der Einsatz für Leistungen, bei denen Anfragen regelmäßig Gesundheitsdaten oder andere besondere Kategorien personenbezogener Daten enthalten (etwa Arzt-, Zahnarzt- oder Therapiepraxen),
·die Verbreitung rechtswidriger, irreführender oder fremde Rechte verletzender Inhalte über die hinterlegten Unternehmensinformationen,
·das Versenden unerwünschter Werbung und jede Nutzung zu Spam-Zwecken,
·Versuche, Schutzmechanismen, Nutzungsgrenzen oder die Mandantentrennung der Plattform zu umgehen oder die Plattform zu überlasten.

(2) Verstößt der Kunde gegen Absatz 1, darf Ignivia den digitalen Mitarbeiter nach § 15 deaktivieren und bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Der Kunde stellt Ignivia von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden unzulässigen Nutzung beruhen.

§ 12 Technische Nutzungsgrenzen

(1) Die Nutzung unterliegt technischen Grenzen, etwa für die Zahl der Nachrichten je Gespräch, die Zahl der Nachrichten und Gespräche je Zeitraum und die Abstände zwischen Nachrichten. Die jeweils geltenden Grenzen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem Kundenkonto.

(2) Ist eine Grenze erreicht, kann der digitale Mitarbeiter bis zum nächsten Zeitraum eingeschränkt antworten oder Besucher auf die Anfrageformulare verweisen. Ein Anspruch auf unbegrenzte Nutzung besteht nicht.

(3) Ignivia darf die Grenzen anpassen, soweit dies zum Schutz der Plattform, zur Abwehr von Missbrauch oder zur Kostenkontrolle erforderlich ist und die vereinbarte Kernleistung nicht unzumutbar eingeschränkt wird.

§ 13 Verfügbarkeit, Wartung, Datensicherung

(1) Ignivia stellt die Plattform mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt bereit. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesichert. Die Plattform hängt von Internetverbindungen und Leistungen der eingesetzten Dienstleister ab, auf die Ignivia nur begrenzt Einfluss hat.

(2) Wartungsarbeiten führt Ignivia nach Möglichkeit zu nutzungsarmen Zeiten durch und kündigt sie, soweit möglich, vorher an. Ignivia darf die Plattform kurzfristig einschränken, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.

(3) Eine Datensicherung der im Kundenkonto gespeicherten Daten schuldet Ignivia nicht. Anfragen, die der Kunde dauerhaft oder unabhängig von der Verfügbarkeit der Plattform benötigt, sichert er selbst, etwa über die E-Mail-Benachrichtigung oder durch Anforderung einer Herausgabe nach § 17.

§ 14 Weiterentwicklung des Dienstes und Preisänderungen

(1) Ignivia entwickelt die Plattform weiter und darf Funktionen ändern, ergänzen oder ersetzen, soweit die vereinbarte Kernleistung erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

(2) Wesentliche Einschränkungen von Funktionen und Änderungen des Listenpreises kündigt Ignivia mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen; Ignivia weist in der Ankündigung darauf hin. Ausdrücklich vereinbarte Sonderpreise bleiben für ihren vereinbarten Zeitraum unberührt.

(3) Für den Wechsel von Dienstleistern, die personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, gelten die Regeln des AVV.

§ 15 Vorübergehende Deaktivierung

(1) Ignivia darf den digitalen Mitarbeiter ganz oder teilweise vorübergehend deaktivieren, wenn

·ein fälliges Entgelt nach § 8 Abs. 2 nicht bezahlt ist,
·der Kunde eine neue zustimmungspflichtige Fassung des AVV oder dieser AGB bis zum Ende der angekündigten Frist nicht angenommen hat,
·ein Verstoß gegen § 11 vorliegt oder konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen,
·dies zur Abwehr von Sicherheitsrisiken, Missbrauch oder erheblichen Störungen der Plattform erforderlich ist oder
·eine behördliche oder gerichtliche Anordnung dies verlangt.

(2) Ignivia wählt das mildeste geeignete Mittel, informiert den Kunden unverzüglich, etwa im Kundenkonto, und hebt die Deaktivierung auf, sobald der Grund entfallen ist.

(3) Der Kunde kann den digitalen Mitarbeiter in seinem Kundenkonto selbst pausieren. Eine Pause lässt die Pflicht zur Zahlung des Entgelts unberührt.

§ 16 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Soweit Ignivia personenbezogene Daten der Website-Besucher des Kunden verarbeitet, handelt Ignivia als Auftragsverarbeiter des Kunden. Hierfür gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) in seiner jeweils vom Kunden angenommenen Fassung; er ist Bestandteil des Vertrags und geht diesen AGB in datenschutzrechtlichen Fragen vor.

(2) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und seiner Nutzer sowie für Verarbeitungen, die Ignivia in eigener Verantwortung durchführt, gilt die Datenschutzerklärung von Ignivia.

(3) Der Kunde ist gegenüber den Besuchern seiner Website für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung verantwortlich.

§ 17 Vertragsende und Herausgabe von Daten

(1) Endet das Abonnement oder eine eingeräumte Testphase zu einem feststehenden Zeitpunkt, wird der digitale Mitarbeiter mit diesem Zeitpunkt deaktiviert.

(2) Während eines Übergangszeitraums von 30 Tagen kann der Kunde die Nutzung reaktivieren oder in Textform die Herausgabe der gespeicherten Anfragen einschließlich Notizen, Aktivitäten und Wiedervorlagen verlangen. Ignivia stellt ihm die vorhandenen Daten innerhalb des Übergangszeitraums in einem gängigen elektronischen Format bereit. Die Bereitstellung erfolgt durch Ignivia; eine Exportfunktion im Kundenkonto besteht derzeit nicht.

(3) Nach Ablauf des Übergangszeitraums löscht Ignivia die Daten der Website-Besucher des Kunden nach Maßgabe des AVV. Im Übrigen richtet sich die Löschung der Daten des Kundenkontos nach der Datenschutzerklärung und den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.

§ 18 Gewährleistung

(1) Für Mängel der Plattform gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung von Ignivia für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.

(3) Dass einzelne automatisiert erzeugte Antworten unvollständig oder unzutreffend sind, stellt für sich genommen keinen Mangel dar, soweit der digitale Mitarbeiter im Übrigen dem beschriebenen Funktionsumfang entspricht und Ignivia die nach § 6 vorgesehenen Grundlagen bereitstellt.

(4) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie so genau wie möglich.

§ 19 Haftung

(1) Ignivia haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Ignivia nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Fall des Absatzes 2 ist die Haftung je Vertragsjahr zusätzlich auf die Höhe des vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis gezahlten Entgelts begrenzt, mindestens jedoch auf 1.500 Euro.

(4) Im Rahmen eines unentgeltlichen Vertrags nach § 3 Abs. 1 oder einer unentgeltlichen Testphase haftet Ignivia nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; Absatz 1 bleibt im Übrigen unberührt.

(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Ignivia.

(6) Die Haftung nach Art. 82 DSGVO und die Regelungen des AVV bleiben unberührt, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.

§ 20 Änderungen dieser AGB

(1) Ignivia kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies wegen geänderter rechtlicher Anforderungen, technischer Entwicklungen oder Änderungen des Leistungsangebots erforderlich ist und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

(2) Neue Fassungen werden dem Kunden im Kundenkonto zur Annahme vorgelegt und in Textform angekündigt. Nimmt der Kunde eine zustimmungspflichtige neue Fassung nicht innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Veröffentlichung an, darf Ignivia den digitalen Mitarbeiter bis zur Annahme deaktivieren (§ 15) und den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Bis zur Annahme gilt die bisherige Fassung fort.

§ 21 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Münster (Westf.).

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Vertragssprache ist Deutsch.

(4) Bestandteile des Vertrags sind diese AGB und der AVV. Bei Widersprüchen geht in datenschutzrechtlichen Fragen der AVV vor, im Übrigen gehen diese AGB vor.

(5) Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.